Hygiene

Die steigende Lebenserwartung und die damit verbundene zunehmende Zahl infektionsanfälliger Menschen stellen hohe Anforderungen an das Hygiene-Management in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.

Durch gesetzliche Vorgaben wie das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das Pflegeversicherungsgesetz, das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) sowie die Anforderungen der Qualitätssicherung sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein wirksames Hygienemanagement nachzuweisen und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Im Mittelpunkt steht dabei der Schutz von Bewohnern, Patienten und Mitarbeitenden vor Infektionen. Ergänzt durch berufsgenossenschaftliche Vorgaben, lebensmittelhygienische Anforderungen sowie die gesetzliche Sorgfaltspflicht entsteht ein komplexes System rechtlicher und organisatorischer Anforderungen, das regelmäßig durch externe Stellen überprüft wird.

Als staatlich geprüfter Hygienebeauftragter für Pflegeeinrichtungen unterstütze ich Sie dabei, diesen Anforderungen sicher und praxisnah gerecht zu werden.

Mein Ziel ist es, Sie als Einrichtung oder Arbeitgeber spürbar zu entlasten und Sie im Bereich Hygiene fachlich sowie organisatorisch zuverlässig zu begleiten.

Mein Angebot umfasst unter anderem:

  • Unterstützung beim Aufbau und der Weiterentwicklung des Hygienemanagements
  • Beratung zu gesetzlichen Anforderungen und Hygienestandards
  • Begleitung bei behördlichen Prüfungen
  • Unterstützung bei Hygieneplänen und Dokumentationen
  • Schulungen und praxisnahe Unterweisungen von Mitarbeitenden
  • Fachliche Beratung im Bereich Infektionsprävention

Ich betreue sowohl ambulante als auch stationäre Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege.

Durch meine langjährige Erfahrung in der Altenpflege sowie meine Zusatzqualifikation als staatlich geprüfter Hygienebeauftragter verbinde ich praktische Erfahrung mit fundiertem Fachwissen – verständlich, lösungsorientiert und praxisnah.